Mit der Anmietung unserer Objekte erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Bitte laden Sie diese hier herunter und senden Sie sie uns unterschrieben zurück.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Geltung
(1) Für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote durch und Verträge mit uns gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt und nicht einbezogen, es sei denn wir haben dem im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Soweit Aufträge, Bestellungen, Nebenabreden und Zusicherungen mündlich erfolgen, werden diese erst mit Zugang unserer entsprechenden schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich.
(2) Vorbehaltlich anderer Vereinbarung halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
3. Preise
(1) Für die vereinbarte Lieferung oder Leistung sind die in unserer Auftragsbestätigung bzw. die im schriftlichen Vertrag genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer maßgebend.
(2) Vertragsüberschreitungen wie zusätzliche Esser, zusätzliche Getränke, zusätzliches Personal, zusätzliches Material oder Zeitüberschreitungen sind gesondert zu vergüten. Bei Überschreitung des vereinbarten Service-Zeitraums wird pro Mitarbeiter ein Dienstleistungszuschlag auf Basis der jeweiligen Stundenlöhne erhoben. Weicht bei beauftragten Buffet-Leistungen die Teilnehmerzahl nach oben ab, so wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Lieferungen und Leistungen
(1) Für den Umfang und die Beschaffenheit unserer Lieferungen und Leistungen ist ausschließlich der geschlossene schriftliche Vertrag maßgeblich.
(2) Sofern zur Vorbereitung der beauftragten Lieferungen und Leistungen Vor-Ort-Besichtigungen vereinbart sind, hat uns der Auftraggeber die dadurch entstehenden Fahrtkosten (PKW, Bahn, Flugzeug) und Unterbringungskosten (Hotelübernachtungen) zu erstatten. Bei Nutzung des PKW berechnen wir € 1,50 pro gefahrenem Kilometer.
(3) Die Einhaltung schriftlich zugesagter Fristen für Lieferungen und Leistungen setzt voraus, dass sämtliche vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, erforderliche Genehmigungen, Freigaben und sonstige Beistellungen rechtzeitig vorliegen, der Auftraggeber die Zahlungsbedingungen und etwaige Vorleistungspflichten rechtzeitig erfüllt hat und alle übrigen, insbesondere die technischen Voraussetzungen für die Auftragsausführung gemäß unseren „Technischen Anweisungen“ geschaffen sind.
(4) Verzögerungen unserer Lieferungen und Leistungen aufgrund Höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände (z. B. Eingriffe von hoher Hand, Energiemangel, Arbeitskampfmaßnahmen) lassen eine angemessene Verlängerung der Liefer- bzw. Leistungsfrist eintreten.
5. Kündigung, Schadensersatz
(1) Im Fall von erheblichen Leistungsstörungen seitens des Auftraggebers sind wir berechtigt das Vertragsverhältnis zu kündigen, das gilt insbesondere wenn vereinbarte Akontozahlungen nicht termingerecht eingehen.
(2) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne dass wir einen wichtigen Grund dazu gegeben haben, können wir unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen Schadensersatz fordern wie folgt:
- Bei Stornierung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn hat uns der Auftraggeber die Kosten des vergeblich beauftragten Personals i. H. v. € 200,00 pro Showtag und nicht zum Einsatz gelangtem Mitarbeiter zu erstatten,
- bei Stornierung weniger als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn hat uns der Auftraggeber zusätzlich zu den vorgenannten Kosten des vergeblich beauftragten Personals die Kosten der vergeblich gemachten Aufwendungen, insbesondere der bereits getätigten Einkäufe zu erstatten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Jede der Vertragsparteien kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung aus wichtigem Grund setzt voraus, dass der jeweils anderen Vertragspartei vorher eine schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes innerhalb angemessener Frist zugegangen ist und die gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist.
6. Gewährleistung, Haftung
(1) Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen vom Auftraggeber unverzüglich vor Ort schriftlich und spezifiziert gerügt werden. Bei berechtigten Mangelrügen des Auftraggebers steht uns ein Anspruch auf Nacherfüllung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Auftraggeber, sofern der Mangel die Vertragsleistung nicht erheblich beeinträchtigt, ausschließlich eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen, ein Rücktritt ist insofern ausgeschlossen.
(2) Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit – auch bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln eines Vertreters oder Verrichtungsgehilfen – sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nach diesen Bedingungen nicht eine weitergehende Haftung Platz greift. Im Übrigen haften wir nur wegen schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) oder soweit wir einen Mangel arglistig verschweigen. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nach diesen Bedingungen nicht eine weitergehende Haftung Platz greift. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen.
7. Zahlungsbedingungen
(1) Wir sind berechtigt, vom Auftraggeber Abschlagszahlungen in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verlangen. Soweit nichts anderes vereinbart ist und vorbehaltlich unseres Rechts, die Zahlung bei Fälligkeit zu verlangen, müssen Abschlagszahlungen spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn bezahlt sein. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir nach Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und in entsprechender Anwendung der Bestimmung unter Ziffer 5 (2) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Schadenersatz zu verlangen.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen mit Zugang fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung unsererseits 14 Tage nach Erhalt einer Rechnung in Zahlungsverzug. Dies gilt auch für Abschlagsrechnungen gemäß Ziffer (1).
(3) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers können wir unbeschadet weitergehender Rechte, die Ausführung noch ausstehender Leistungen von der Erbringung von Vorauszahlungen abhängig machen und Sicherheit fordern.
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, für jede schriftliche Mahnung pauschalierte Mahnkosten in Höhe von € 5,00 sowie die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
8. Arbeitsstätten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns einen Küchenraum oder ein Küchenzelt zur Verfügung zu stellen, welcher/welches in Ausstattung und Größe in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der Veranstaltung und dem zu erwartenden Verpflegungs-/Cateringsaufwand steht. Der Auftraggeber hat den Küchenraum/das Küchenzelt mit rutschfestem Bodenbelag auszustatten. Er ist verpflichtet, den Küchenraum/das Küchenzelt mit fließend warmem Wasser zur Verfügung zu stellen und für eine ausreichende Be- und Entlüftung zu sorgen.
9. Schriftformklausel
Nebenabreden sind nicht getroffen. Mündliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages wie dieser Bedingungen bedürfen im Interesse der Rechtssicherheit der schriftlichen Bestätigung.
10. Salvatorische Klausel
Sollten Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand – auch für Wechsel- und Scheckklagen – ist der Sitz unserer Firma, soweit der Vertragspartner Kaufmann
, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.